Wird Ihr Fahrzeug durch Einwirkung anderer beschädigt, z.B. durch Unfall, liegt ein Haftpflichtschaden vor.
Zur Feststellung der Schadenshöhe und zur Beweissicherung empfiehlt sich die Einschaltung eines freiberuflich tätigen, unabhängigen Sachverständigen. Er ist neutral und an keine an der Schadensabwicklung beteiligten Parteien gebunden. Durch unsere technischen Einrichtungen sind wir in der Lage, eine umfassende Untersuchung Ihres Fahrzeugs zur Schadensfeststellung durchzuführen.
Darüber hinaus finden Sie in unserem Gutachten Angaben über die Höhe einer eventuell eingetretenen Wertminderung, zur Reparaturdauer und eine Beurteilung der Reparaturwürdigkeit. Falls erforderlich und generell bei Totalschaden ermitteln wir den Wiederbeschaffungs- und Restwert des beschädigten Fahrzeugs sowie den Zeitraum für die Ersatzbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs.
Unser spezieller Service
Wir sind die systematische Alternative bei Ihrer Haupt-und Abgasuntersuchung und der neutrale Sachverständige bei Unfallschäden.